1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns ps:ag Alexander Gaab, Florian Hahn und Piers Schulz GbR, i_Park Tauberfranken 1, 97922 Lauda-Königshofen und Ihnen.
Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen (z.B. per E-Mail) und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen der im Angebot benannten Frist annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.3 Ablauf
Nach Vertragsschluss haben Sie uns alle für Sie relevanten Daten und Information zu übermitteln, die Ihr Projekt näher konkretisieren und vom vereinbarten Leistungsspektrum umfasst sind. Mündliche Angaben werden von uns in Textform fixiert und Ihnen zur Bestätigung vorab übersandt.

2. Leistung und Lieferung

2.1 Allgemein
Wir bieten Ihnen als Marketing- und Werbeagentur ein breites Spektrum im Bereich Beratung und Design an, insbesondere Grafikdesign, Kommunikationsdesign, Webdesign (Gestaltung von Websites inklusive deren Suchmaschinenoptimierung), Produktdesign, Fotografie und Marketingberatung. Die jeweils gewünschten Leistungen werden individuell mit Ihnen vereinbart.

2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Soweit Sie aber selbst Leistungen Dritter in Ihren Auftrag mit einbeziehen wollen wie z.B. von Domain- und Hosting-Anbietern, E-mail-Dienstanbietern, Anbietern von Telekommunikations- und Internetdiensten oder Anbietern sonstiger Leistungen (z.B. Fotomodelle oder bestimmtes Filmmaterial gewünscht), die mit weiteren Kosten verbunden sind, sind diese Leistungen von Ihnen auf eigenen Namen zu beziehen. Sie können uns hier jedoch auch bevollmächtigen, so dass wir die Leistungen in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung für Sie bestellen. Vertragspartner des Dritten werden dann jedoch nur Sie.

2.3 Leistungszeit
Die Liefer- bzw. Leistungszeiten werden individuell mit Ihnen vereinbart. Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.
Nur soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Leistung/Lieferung durch uns innerhalb von 28 Tagen. Der Fristbeginn für die Leistung/Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden achtundzwanzigstenTag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Liefer-/Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.5 Daten-Lieferung, -Übergabe und -Archivierung
Daten wie Logos, Fotos, Layouts und Druckdaten werden Ihnen nur einmalig in finalem druckfähigen oder onlinefähigen sowie geschlossenem (nicht editierbaren) Format (z.B. PDF, JPEG/PNG) überliefert. Wir behalten uns vor, die optimalen Dateiformate selbst zu bestimmen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde oder für Sie unzumutbar ist. Sie haben daher kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen, sofern dies nicht vereinbart ist. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben vernichtet oder archiviert.
Sofern wir Ihnen Originale zur Vorabkontrolle oder als Muster übersenden/übergeben, haben Sie uns diese im Anschluss unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust haben Sie die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

2.6 Zwischenabnahmen
Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen, Design- oder Druckvorlagen, Satzarbeiten und Gestaltungsvorschlägen/Layouts. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen.
Für Testläufe oder Abnahmetests haben Sie, sofern Sie diese nicht selbst begutachten können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

2.7 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch, können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche. 2.8 Vorzeitiger Abbruch Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.8 Vorzeitiger Abbruch
Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15% des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.9 IT-Infrastruktur
Für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr Projekt betreffenden IT-Infrastruktur sind Sie selbst verantwortlich, sofern nicht abweichend mit uns vereinbart. Insbesondere haben Sie selbst für Einstellung und Abrufbarkeit Ihrer Website und für einen funktionstüchtigen Internetzugang zur sorgen.

2.10 Besonderheiten beim Versand
Postfachanschriften werden nicht beliefert. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist.

2.11 Annahmeverzug bei Warenbestellung
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.12 Abnahmefiktion (Werkvertrag)
Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, haben Sie unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns in Textform die Abnahme des Werkes zu erklären. Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen in Textform eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.
Die Abnahme darf zudem nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern diese nicht dem Vertragszweck bzw. der jeweiligen Vereinbarung zuwiderlaufen.

3. Zahlung

3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Unternehmen zuzüglich und gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer.
Die Vergütung gliedert sich meist in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Entwurfshonoraranteil) sowie die Vergütung für die Nutzung der Arbeiten (Nutzungshonoraranteil). Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend vergütet werden.
Auch können Kosten für Verpackung und Versand hinzukommen, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird. Die genauen Preis- und Zahlungsmodalitäten werden individuell mit Ihnen vereinbart. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, Fremdleistungen individuell zu kalkulieren und Einkaufspreise nicht gesondert auszuweisen. Sofern Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, haben Sie uns einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind nach vorheriger Abstimmung von Ihnen zu erstatten.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit Ihnen abgesprochen sind, sind von Ihnen ebenfalls zu erstatten.

3.2 Vorauszahlung
Wir behalten uns vor, eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises für unsere Leistungen zu verlangen, sofern dies wegen dem Umfang der Arbeiten erforderlich ist bzw. ein sachlicher Grund hierfür vorliegt.

3.3 Abschlagszahlung
Wir behalten uns zudem vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Wert der erbrachten und im Vertrag vereinbarten Leistung. Die Aufschlüsselung unserer Leistung können Sie unserem Angebot entnehmen.

3.4 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen, bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den vollen Preis fällig zu stellen.

3.5 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen. 3.6 Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse Sie haben vorab selbst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. sich die notwendigen Rechte zu verschaffen und Gebühren zu entrichten (z.B. bei der GEMA) die Ihr Projekt betreffen. Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine natürliche Person ist zudem eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse durch Sie zu zahlen, die nicht mit unserer Vergütung zu verrechnen ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht sind Sie ebenfalls zuständig. Sollten wir hierbei für Sie in Vorkasse treten müssen, haben Sie uns den jeweiligen Betrag gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

4. Ihre Verantwortlichkeit

4.1 Allgemeines
Sie sind allein für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten, Beiträge und Informationen verantwortlich. Diese dürfen mit den Inhalten weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden.

4.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

4.4 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihre Projekte bzw. Websites umfassend informieren, damit durch uns erfolgsversprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Druckerzeugnisse (Broschüren, Flyer, etc.) oder sonstige Medien uns möglichst zeitnah, unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, haben Sie uns dies vorab mitzuteilen. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren. Die Mitwirkungspflicht kann für den Zeitraum der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Hosting- und Domainkonten an uns beinhalten. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt/Auftrag wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk.

4.5 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Unterlagen bezeichnet bzw. gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

4.6 Rechtliche Beratung und Prüfung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen. Insbesondere bzgl. der Pflichtangaben für Webseiten (z.B. Hinterlegung von Impressum und Datenschutzerklärung) haben Sie sich umfassend zu informieren und die notwendigen Dokumente selbst bereitzustellen. Wir pflegen auf Wunsch nur die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte ein, erstellen derartige Unterlagen jedoch nicht selbst und prüfen jene auch nicht.

4.7 Branchenspezifische Kenntnisse
Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir keine branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr konkretes Unternehmen haben und Sie uns vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen sollten. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen für Ihr geplantes Vorhaben / Ihr Unternehmen werden durch uns nicht durchgeführt. Unsere Leistung erbringen wir jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen und bedienen uns der allgemein zugänglichen Marktforschungsunterlagen und Informationen. Ein bestimmter werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

4.8 Verpflichtung
Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.

4.9 Missbräuchliche Inhalte
Missbräuchliche Inhalte werden ohne Vorankündigung von uns gelöscht und/oder werden nicht in unsere Arbeiten eingebunden. Solche Inhaltsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben:

  • zur Darstellung verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte,
  • Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder anderweitig anstößigem oder strafbarem Inhalt.

Bei wiederkehrenden Verstößen behalten wir uns vor, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Bereits getätigte Zahlungen können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Sie haben uns den bis dahin entstandenen Schaden bzw. unsere vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.10 IT-Infrastruktur
Für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr Projekt/Website betreffenden IT-Infrastruktur sind Sie selbst verantwortlich. Insbesondere haben Sie selbst für Einstellung und Abrufbarkeit Ihrer Website und für einen funktionstüchtigen Internetzugang zur sorgen.

4.11 Prüfpflicht
Sie haben Entwürfe, Produktionsdaten oder Konstruktionszeichnungen etc. hinsichtlich der gewünschten Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc. zu überprüfen und ggf. freizugeben. Sie haben zudem die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft zu prüfen, bevor Sie die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwenden.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungsprodukte/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrecht, sofern dies nicht vereinbart oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten.

5.2 Änderungsverbot
Sie dürfen an den Dienstleistungsprodukten/Werken keine Änderungen vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Es ist Ihnen untersagt, von diesen Dienstleistungsprodukten/Werken abgeleitete Werke zu erstellen oder diese zu vervielfältigen, sofern dies nicht vereinbart wurde oder sich dies aus dem Vertragszweck ergibt. Sie sind nicht berechtigt, das Dienstleistungsprodukt/Werk zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt.

5.3 Urheberbenennung
Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

5.4 Schadensersatz
Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts oder des Nutzungsrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

5.5 Ihre Vorlagen und fremdes Material
Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

5.6 Auskunftsrecht und Informationspflicht
Auf unser Verlangen haben Sie uns in Textform Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erteilen. Zudem sind Sie verpflichtet, uns über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die Ihnen bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder uns dabei zu unterstützen. Werden Ihnen Verletzungen von Urheberrechten und Nutzungsrechten durch die Leistungen von uns z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so werden Sie uns unverzüglich darüber informieren.

6. Referenzrecht

Wir räumen uns das Recht ein, uns auf den von uns angebotenen Dienstleistungen und Werken zu referenzieren bzw. Sie als Referenz zu nennen. Wir behalten uns zudem vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Ihren Vorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken in sämtlichen Medien zu verwenden, insbesondere in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

7. Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistung bei Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen
8.1.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Sie sind dazu verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Soweit es sich bei den Waren nicht um digitale Güter handelt, gilt darüber hinaus, dass der Gewährleistungsanspruch nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben.

8.1.2 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf Sie über. Sollten Sie erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei Ihnen ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, uns dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte berührt. Ist die Ware mangelhaft, können Sie wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wir tragen die Kosten für die Rücknahme der zu ersetzenden Ware.

8.1.3 Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gilt, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, dass im Falle eines Mangels wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung leisten. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.1.4 Verjährung
Für Verbraucher geltend die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit nicht für gebrauchte Waren ausdrücklich eine abweichende Verjährungsfrist vereinbart wurde. Soweit Sie Unternehmer sind, ist die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

8.2 Gewährleistung bei Werkverträgen
8.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

8.2.2 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

8.2.3 Mitteilung
Sollten Sie erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei Ihnen ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bitten wir Sie darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

8.2.4 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungsoder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

8.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns/Kaufpreises zu.

8.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

8.5 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts
Ein Gewährleistungsanspruch ist in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

  • ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Platzierung / Lagerung der Waren / Werke
  • natürliche Abnutzung der Waren / Werke
  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der Waren / Werke » Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel für die Waren / Werke

8.6 Gewährleistung für Dienstleistungen
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

9. Laufzeitverträge

9.1 Mit Unternehmern
Sofern nicht anders vereinbart, können unsere Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit.

9.2 Mit Verbrauchern
Sofern nicht anders vereinbart, können unsere Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, kann hierbei jedoch ebenfalls jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

9.3 Keine Mindestvertragslaufzeit (Unternehmer und Verbraucher)
Wird der Vertrag hingegen bereits zu Beginn auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

9.4 Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die Punkte 10.1 bis 10.3 unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • Sie unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht haben,
  • Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.
10. Besonderheiten für einzelne Aufträge

10.1 Serienfertigungen
Für den Fall von Serienfertigungen ist uns der Prototyp vor Beginn der Serienfertigung vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlassen Sie uns fünf unbeschädigte Produktexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich etwas anderes aus dem Vertragszweck ergibt. Wir sind berechtigt diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Etwaige Rechte Dritter für unsere Werbezwecke holen wir selbst ein.

10.2 Fotos
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar ggf. entsprechend zu erhöhen. Dies stimmen wir dann mit Ihnen ab. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhalten wir auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten wegen Ihrem Verschulden verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Wir wählen die Fotografien aus, die wir Ihnen bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegen. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Fotografien, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig.
Jeder uns erteilte Auftrag im Rahmen der Anfertigung von Fotos ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Originale, Negative und Abzüge der Fotografien dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion digitalisiert werden. Sie dürfen ebenso wenig wie digitale Fotodateien verändert (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung oder auch jede Veränderung bei der Bildwiedergabe wie Veröffentlichung in Ausschnitten) oder an Dritte weitergegeben werden, soweit dies nicht vom Vertragszweck gedeckt ist bzw. vereinbart wurde. Wir haben das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung unserer Werkleistungen zu verbieten, die geeignet ist, unsere berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an unserer Werkleistung zu gefährden.
Wir sind auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe unserer Leistungen namentlich zu nennen.
Sollte unsere Zustimmung zur Digitalisierung vorliegen, haben Sie bei der digitalen Erfassung und Nutzung sicher zu stellen, dass unser Name mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in Absprache mit uns mit wirksamen technischen Schutzmaßnahmen versehen werden.

10.3 Webdesign
Geschuldet ist, sofern beauftragt, die Gestaltung einer Webseite. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei die Erarbeitung einer Konzeption, die grafische Gestaltung der mit Ihnen abgestimmten Konzeption aufgrund einer Programmiervorlage (Template) sowie die technische Umsetzung, jedoch nicht die Programmierung, sofern nicht vereinbart. Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Wir sind im Impressum der erstellten Webseite namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
Wir sind zudem nach vorheriger Abstimmung mit Ihnen berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung zu bestellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Lizenzen für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates sowie das Anmieten von Server-Speicherplatz auf Serveranlagen (Web-Hosting). Sie verpflichten sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen, sofern dies für die Auftragsdurchführung erforderlich ist. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Teasern etc. sind nach vorheriger Abstimmung mit uns zu erstatten.

11. Haftung

11.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

11.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

11.3 Datensicherung
Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

11.4 Haftung für Inhalte
Wir haften nicht für Ihre inkorrekten Angaben/Inhalte in Ihren Beiträgen bzw. Dateien. Eine Überprüfung der uns übermittelten Inhalte (insbesondere bzgl. der Verletzung von Rechten Dritter) findet nicht statt.
Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangen, werden wir diese umgehend überprüfen und ggf. entfernen. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der nicht komplett von uns erstellten Inhalte. Wir speisen lediglich Ihre Inhalte/Beiträge/Daten ein.

11.5 Haftung für Dritte
Für Aufträge, die wir als Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung abschließen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn der Haftungsfall bezieht sich auf die Vermittlungsleistung durch uns (z.B. fehlerhafte Auswahl eines Dritten).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.

12.2 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

12.3 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. 13.4 Rechtswahl Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts als vereinbart.

12.5 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.6 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.